Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

PEAK.IT – Timo Silberbauer

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und
Dauerschuldverhältnissen unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet
abgeschlossen worden sind. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist
ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist
der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt,
wir eine Bestellbestätigung per Internet übersandt haben oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung
begonnen haben.
2.2
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir
übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete
Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.3
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
2.4
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich
die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und
den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr
voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu
entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die
bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellte
Arbeitsergebnisse.
2.5
Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter
dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft
oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von
unserem Angebot zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungen

3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der Auftrags- bzw.
Bestellbestätigung und sind, soweit nicht in der Bestätigung festgelegt, in unserer jeweils aktuellen
Preisliste für Dienstleistungen festgehalten.
3.2
Die Preise verstehen sich, soweit in der Auftrags- oder Bestellbestätigung nicht anders angegeben,
unverpackt.
3.3
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur
an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen, auch, soweit
es sich um Vorauszahlungsrechnungen handelt, sind zahlbar gemäß dem angegebenen Zahlungsziel oder
wenn das Zahlungsziel nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Kasse frei
Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach
Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in
der vereinbarten Währung erfolgen.
3.4
Fehlersuchzeiten, soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung handelt, sind Arbeitszeit
und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt jeweils der aktuelle Stundensatz für
Dienstleistungen.
3.5
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.

4. Lieferung

4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt
worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager
verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene
Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet
verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar
auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2
Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten
nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden
Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können
stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist
beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises),
wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe
entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr
des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den
Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis
zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen
(erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des
Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur
Sicherung an Dritte übereignet werden.
5.2
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle
der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an
uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten
Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte,
insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind Jederzeit berechtigt, die
Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
5.3
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits
seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in
Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
5.4
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es
sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
handelt.
5.5
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der
hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um
mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als
die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des
Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom NettoRechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um
Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen
bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt
der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum
bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30
% auszugehen.
5.6
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen vom
Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt
werden.

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

6.1
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der
Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus
entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden
ausgeschlossen.
6.2
Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3
Wir sind ausfolgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:
6.3.1
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht
kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechseloder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen
Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen
zwischen uns und dem Kunden handelt.
6.3.2
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit
gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
6.3.3
Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen
Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung
schriftlich erklärt haben.
6.3.4
Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung
wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den
Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
6.3.5
Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich
verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
6.3.6
Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
6.4
Im Verzugsfall kann der Kunde Peak.IT Timo Silberbauer eine angemessene Frist zur Leistung setzen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und
Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem.
§ 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen
der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Peak.IT
Timo Silberbauer zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf
der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit
angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Ist bei Peak.IT Timo Silberbauer bis zum Ablauf der
Nachfrist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist
ablehne, bleibt Peak.IT Timo Silberbauer zur Leistung berechtigt.

7.

Besondere Bestimmungen für Wartungs- und
Reparaturarbeiten

Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche Gewährleistungserfüllung oder
ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils
vereinbarten Bedingungen, die ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

7.1
Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils
gültigen Preisliste für Dienstleistungen. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend
unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet.

7.2
Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar
ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich
hierdurch bei Aufträgen bis zu 150,00 € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr
als 15% erhöhen.

8. Gewährleistung

8.1
Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1
Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es
sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Übergang der Gefahr auf den Kunden.
8.1.2
Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei feststellbaren Mängel
sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.1.3
Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber
Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine
form- und fristgerechten Rügen dar.
8.1.4
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns
eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der
Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach
unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der
Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben
wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung,
wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung
fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
8.2
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur
Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat
den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die
vergeblichen Aufwendungen.
8.3
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
8.4
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und
chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
8.5
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren
Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
8.6
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde
von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen
lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände
vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte
Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde
weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach
Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er
Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
8.7
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen
gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle
rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und
schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden
erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung
treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der
Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der
Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer
Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach
eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen
oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden
unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für
die bis dahin gezogenen Nutzungen zu erstatten.
8.8
Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine
zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer
Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch
eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen
festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die
Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

9. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen
daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die
Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt
der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie
gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im
Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des
Kunden, der kostenpflichtig ist.

10. Haftung für Pflichtverletzung im Übrigen

10.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen
getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass Peak.IT Timo Silberbauer eine Pflicht verletzt hat,
folgendes: Die Peak.IT Timo Silberbauer haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf
Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet die Peak.IT Timo Silberbauer nur in folgendem
Umfang:
10.2
Der Kunde hat der Peak.IT Timo Silberbauer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene
Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf
der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
10.3.
Verletzt Peak.IT Timo Silberbauer eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung
der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet Peak.IT Timo Silberbauer auch in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4.
Liegt der Pflichtverstoß von Peak.IT Timo Silberbauer nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht, haftet Peak.IT Timo Silberbauer nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
10.5.
Die Haftung der Peak.IT Timo Silberbauer wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
10.6.
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von
Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder
unzureichende Datensicherung). Die Peak.IT Timo Silberbauer haftet für die Wiederbeschaffung von Daten
nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und
dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der
vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser
Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von
Peak.IT Timo Silberbauer dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von der Peak.IT
Timo Silberbauer die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der
Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen der Peak.IT
Timo Silberbauer.

10.7 Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns
nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn
seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur
ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

11. Datenschutz

11.1
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns aus der geschäftlichen Beziehung mit ihm bekannt
gewordenen Daten sowie zur Verarbeitung aller uns übermittelten Daten im Rahmen der
Auftragsabwicklung.

11.2
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass sein im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeicherten
persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und die Angaben der bei ihm vorhandenen im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung gelieferte und gewartete Soft- und Hardware, im Rahmen der mit ihm
bestehenden Geschäftsbeziehung verwenden.

12. Allgemeines

12.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke
enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
12.2
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur
wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in
dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses
Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
12.3
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des
Kunden.
12.4
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Timo Silberbauer Stand 05.08.2024

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